Impressum bzw. § 5 E-Commerce-Gesetz
Die Angaben eines Impressums entsprechen im Wesentlichen jenen, die nach § 5 E-Commerce-Gesetz gefordert werden, daher ist die Bezeichnung des Buttons „Impressum“ oder „Erklärung gemäß § 5 ECG“ grundsätzlich egal. Ich denke, „Impressum“ klingt etwas ansprechender. Jedenfalls muss erkennbar sein, dass die Preise für Endkunden mit 20% USt (Bruttopreise) besteuert sind.
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Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht
die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.